Kompensation für Bebauungspläne und baurechtliches Ökokonto

Die Eingriffe in den Naturhaushalt, die im Rahmen von Bebauungsplänen ermöglicht werden,

müssen im Rahmen der Planung untersucht und im Umweltbericht dokumentiert werden.

Sie sind nach § 1a Abs. 3 BauGB seit 1998 auszugleichen. Dies kann durch

Kompensationsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebietes geschehen. Dabei

kann auch ein Ökokonto der Gemeinde herangezogen werden (§ 135 a BauGB).

Die Entwicklung der Kompensationsmaßnahmen innerhalb eines Bebauungsplanes muss von

der Gemeinde im Rahmen des Monitoring nach § 4c BauGB geprüft werden. Seit 2017 gilt

dies auch für externe Ausgleichsmaßnahmen.

Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass die in Bebauungsplänen festgesetzten

Kompensationsmaßnahmen häufig nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden oder

aber nicht sachgerecht gepflegt werden.


Vor diesem Hintergrund fragen wir als Fraktion „Demokratische Bündnis für Kronau“ (DBK) am 27.01.2025 folgende Fragen die Verwaltung in Kronau gestellt.

  1. Welche Kompensationsmaßnahmen innerhalb und außerhalb von Bebauungsplänen wurden in den seit 1998 aufgestellten und rechtskräftig gewordenen Bebauungsplänen festgesetzt?
  2. Nach welchem Verfahren wurden Eingriffe und Ausgleich bilanziert?
  3. Wer ist innerhalb der Verwaltung für die Umsetzung und das Monitoring der Kompensationsmaßnamen verantwortlich?
  4. In welcher Frequenz werden die Maßnahmen geprüft und welche Ergebnisse ergab das Monitoring?
  5. Führt die Gemeinde ein Ökokonto und wenn ja, welchen Stand an Ökopunkten hat es?
    • Ist diese einsehbar für den Gemeinderat?
    • Ist diese einsehbar für die Öffentlichkeit?
  6. Hat die Gemeinde Ökopunkte von Maßnahmen außerhalb des Gemeindegebiets gekauft oder eigene Ökopunkte verkauft? In welchem Umfang?
  7. Hat die Gemeinde geprüft, ob die Einführung des Alt- und Totholzkonzeptes im Kommunalwald eine sinnvolle Option zur Auffüllung des Ökokontos wäre?
  8. Hat die Gemeinde geprüft, ob eine Streuobststrategie einen langfristigen Aufbau von Ökopunkten, sowie einen Naherholungscharakter für die Bevölkerung beinhalten kann und somit eine Option sein kann, um in Zukunft Ausgleichsmaßnahmen beliebter zu machen?